Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters
In der Stadt Holzminden ist eine Bürgermeisterin oder ein Bürgermeister zu wählen. Die Wahl findet am 13. September 2026 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr statt.
Im Falle einer erforderlichen Stichwahl findet diese am 27. September 2026 ebenfalls in der Zeit von 8 bis 18 Uhr statt.
Wahlvorschläge können von Parteien, Wählergruppen und Einzelpersonen eingereicht werden. Eine wählbare Einzelperson darf sich auch dann vorschlagen, wenn sie nicht wahlberechtigt ist. Jeder Wahlvorschlag darf nur eine Bewerberin oder einen Bewerber enthalten (§ 45 d Abs. 2 i. V. m. § 21 NKWG). Der Wahlvorschlag muss von dem für das Gebiet der Stadt Holzminden zuständigen Parteiorgan, von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe, von der wahlberechtigten Einzelperson oder, bei einem Wahlvorschlag einer nicht wahlberechtigten, aber wählbaren Einzelperson, von dieser, selbst unterzeichnet sein. Jeder Wahlvorschlag muss außerdem von mindestens 160 Wahlberechtigten aus der Stadt Holzminden auf amtlichen Formblättern, die von der Stadt Holzminden ausgegeben werden, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Eine wahlberechtigte Person darf für die Direktwahl jeweils nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlages nachzuweisen (§ 45 d Abs. 3 NKWG). Von der Beibringung dieser Unterstützungsunterschriften sind gemäß § 45 d Abs. 4 i. V. m. § 21 Abs. 10 NKWG folgende Parteien und Wählergruppen, Einzelpersonen sowie der bisherige Amtsinhaber befreit:
Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Alternative für Deutschland - Niedersachsen (AfD Niedersachsen)
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
Die Linke (Die Linke)
Freie Demokratische Partei (FDP)
Unabhängige Wählergemeinschaft Holzminden (UWG)
Wählergruppe Lebendiges Holzminden
Jörg Wistuba
Christian Belke
Wahl des Rates der Stadt Holzminden
Im Wahlgebiet der Stadt Holzminden sind 32 Vertreterinnen und Vertreter in den Rat der Stadt
zu wählen. Die Wahl findet am 13. September 2026 von 8 bis 18 Uhr statt. Das Wahlgebiet
der Stadt Holzminden bildet einen Wahlbereich.
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Wahlgebiet |
Anzahl Vertreterinnen/ Vertreter Rat der Stadt |
Höchstzahl Bewerberinnen/ Bewerber je Wahlvorschlag |
| Stadt Holzminden | 32 | 37 |
Wahlvorschläge können von Parteien, Wählergruppen und Einzelpersonen eingereicht werden (§ 21 Abs. 1 NKWG). Die Höchstzahl der auf dem Wahlvorschlag zu benennenden Bewerberinnen und Bewerber beträgt 37. Der Wahlvorschlag einer Einzelperson darf den Namen nur einer wählbaren Bewerberin oder nur eines wählbaren Bewerbers enthalten (§ 21 Abs. 4 u. 5 NKWG). Ein Wahlvorschlag muss von dem für das Gebiet der Stadt Holzminden zuständigen Parteiorgan, von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe oder von der wahlberechtigten Einzelperson unterzeichnet sein. Er muss außerdem von mindestens 20 Wahlberechtigten des Wahlbereiches auf amtlichen Formblättern, die von der Stadt Holzminden ausgegeben werden, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlages nachzuweisen. Eine wahlberechtigte Person darf für jede Wahl jeweils nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen (§ 21 Abs. 9 NKWG). Von der Beibringung dieser Unterstützungsunterschriften sind gemäß § 21 Abs. 10 NKWG folgende Parteien, Wählergruppen und Einzelpersonen befreit:
Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Alternative für Deutschland - Niedersachsen (AfD Niedersachsen)
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
Die Linke (Die Linke)
Freie Demokratische Partei (FDP)
Unabhängige Wählergemeinschaft Holzminden (UWG)
Wählergruppe Lebendiges Holzminden
Jörg Wistuba
Wahl des Ortsrates Neuhaus im Solling
Im Wahlgebiet der Ortschaft Neuhaus im Solling sind die Vertreterinnen und Vertreter in den Ortsrat zu wählen. Die Wahl findet am 13. September 2026 von 8 bis 18 Uhr statt. Das Wahlgebiet der Ortschaft Neuhaus im Solling bildet einen Wahlbereich.
| Wahlgebiet |
Anzahl Vertreterinnen/ Vertreter Ortsrat |
Höchstzahl Bewerberinnen/ Bewerber je Wahlvorschlag |
| Neuhaus im Solling | 11 | 16 |
Wahlvorschläge können von Parteien, Wählergruppen und Einzelpersonen eingereicht werden (§ 91 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. Januar 2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 3) i. V. m. § 21 Abs. 1 NKWG). Der Wahlvorschlag einer Einzelperson darf den Namen nur einer wählbaren Bewerberin oder nur eines wählbaren Bewerbers enthalten (§ 21 Abs. 5 NKWG). Ein Wahlvorschlag muss von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan, von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe oder von der wahlberechtigten Einzelperson unterzeichnet sein. Er muss außerdem von mindestens 10 Wahlberechtigten aus der Ortschaft auf amtlichen Formblättern, die von der Stadt Holzminden ausgegeben werden, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlages nachzuweisen. Eine wahlberechtigte Person darf für jede Wahl jeweils nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen (§ 91 Abs. 2 NKomVG i. V. m. § 21 Abs. 9 NKWG). Von der Beibringung dieser Unterstützungsunterschriften sind gemäß § 21 Abs. 10 NKWG folgende Parteien und Wählergruppen befreit:
Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Alternative für Deutschland - Niedersachsen (AfD Niedersachsen)
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
Die Linke (Die Linke)
Unabhängige Wählergemeinschaft Holzminden (UWG)
Wahl des Ortsrates Silberborn
Im Wahlgebiet der Ortschaft Silberborn sind die Vertreterinnen und Vertreter in den Ortsrat zu wählen. Die Wahl findet am 13. September 2026 von 8 bis 18 Uhr statt. Das Wahlgebiet der Ortschaft Silberborn bildet einen Wahlbereich.
| Wahlgebiet |
Anzahl Vertreterinnen/ Vertreter Ortsrat |
Höchstzahl Bewerberinnen/ Bewerber je Wahlvorschlag |
| Silberborn | 9 | 14 |
Wahlvorschläge können von Parteien, Wählergruppen und Einzelpersonen eingereicht werden (§ 91 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. Januar 2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 3) i. V. m. § 21 Abs. 1 NKWG). Der Wahlvorschlag einer Einzelperson darf den Namen nur einer wählbaren Bewerberin oder nur eines wählbaren Bewerbers enthalten (§ 21 Abs. 5 NKWG). Ein Wahlvorschlag muss von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan, von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe oder von der wahlberechtigten Einzelperson unterzeichnet sein. Er muss außerdem von mindestens 10 Wahlberechtigten aus der Ortschaft auf amtlichen Formblättern, die von der Stadt Holzminden ausgegeben werden, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlages nachzuweisen. Eine wahlberechtigte Person darf für jede Wahl jeweils nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen (§ 91 Abs. 2 NKomVG i. V. m. § 21 Abs. 9 NKWG). Von der Beibringung dieser Unterstützungsunterschriften sind gemäß § 21 Abs. 10 NKWG folgende Parteien befreit:
Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Alternative für Deutschland - Niedersachsen (AfD Niedersachsen)
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
Die Linke (Die Linke)
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Zur Einreichung entsprechender Wahlvorschläge für die o. g. Wahlen wird hiermit aufgefordert. Wahlvorschläge sind bis spätestens 20. Juli 2026, 18:00 Uhr bei der Stadt Holzminden, Stadtwahlamt, Neue Straße 15, Zimmer 3, 37603 Holzminden, einzureichen. Bei der vorgenannten Frist handelt es sich um eine Ausschlussfrist, d. h. später eingehende Wahlvorschläge sind vom Stadtwahlausschuss als unzulässig zurückzuweisen.
Ich weise bereits darauf hin, dass die Frist für die Einreichung von Direktwahlvorschlägen (Bürgermeisterin oder Bürgermeister) durch eine Änderung des NKWG voraussichtlich auf den 69. Tag vor der Wahl vorgezogen werden wird. Die Einreichungsfrist für Direktwahlvorschläge endet dann bereits am 06. Juli 2026, 18:00 Uhr. Sobald diese Gesetzesänderung in Kraft tritt, wird eine entsprechende Änderungsbekanntmachung erfolgen.
Ich bitte, die Wahlvorschläge möglichst frühzeitig einzureichen. Auf die Vorschriften über Inhalt und Form der Wahlvorschläge (§ 21 NKWG und § 32 NKWO) wird besonders hingewiesen. Die entsprechenden amtlichen Vordrucke werden von der Stadtwahlleitung kostenfrei ausgegeben. Sie stehen auch unter: https://www.holzminden.de/politik-verwaltung/politik/wahlen/formulare-vordrucke/ bereit. Die Formblätter zur Sammlung von Unterstützungsunterschriften, sind auf Anforderung bei der Stadtwahlleitung erhältlich. Hierbei sind Name der Partei bzw. Kennwort der Wählergruppe und die ggf. geführte Kurzbezeichnung anzugeben. Zudem ist die Bestätigung der Partei bzw. Wählergruppe erforderlich, dass die Bewerberinnen und Bewerber bereits aufgestellt worden sind.
Parteien, die die Voraussetzung des § 21 Abs. 10 Nrn. 2 und 3 NKWG nicht erfüllen, können als solche nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie spätestens am 15. Juni 2026 dem Niedersächsischen Landeswahlleiter, Schiffgraben 12, 30159 Hannover, ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben (Wahlanzeige gem. § 22 Abs. 1 NKWG) und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat.
Holzminden, den 23.04.2026
Die Stadtwahlleiterin
Christina Augustin