Gemäß den §§ 16 und 45 b Abs. 4 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in der Bekanntmachung vom 28. Januar 2014 (Nds. GVBl. S. 35), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. April 2026 (Nds. GVBl. 2026 Nr. 30) wird folgendes bekannt gegeben:
Änderung der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge zur Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters
Die in der Wahlbekanntmachung vom 23.04.2026 bekannt gemachte Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters wird aufgrund der vom Landtag beschlossenen Gesetzesänderung auf den 69. Tag vor der Wahl vorverlegt. Die Frist endet somit am 06. Juli 2026, 18:00 Uhr (§ 45d Abs. 6 NKWG).
Die weiteren Regelungen der genannten Wahlbekanntmachung bleiben bestehen. Insbesondere gilt für Wahlvorschläge für die Wahl des Rates und der Ortsräte weiterhin unverändert die Einreichungsfrist 20. Juli 2026, 18:00 Uhr (§ 21 Abs. 2 NKWG).
Holzminden, den 18.05.2026
Die Stadtwahlleiterin
Christina Augustin