In der Stadt Holzminden findet am 13. September in der Zeit von 8 bis 18 Uhr die Kommunalwahl statt, bei der auch der Vorschlag für das Amt der Ortsvorsteherin oder des Ortsvorstehers Mühlenberg gewählt wird. Die Wahl erfolgt nach § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Holzminden vom 28.09.2022 i. V. m. § 96 Abs. 1 Satz 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. April 2026 (Nds. GVBl. 2026 Nr. 30) durch eine rein passive Briefwahl.
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Bewerberinnen und Bewerber für das Amt der Ortsvorsteherin oder des Ortsvorstehers werden hiermit aufgefordert, Ihre Bereitschaft zur Übernahme dieses Amtes gegenüber der Stadt Holzminden schriftlich zu erklären.
Bereitschaftserklärungen sind bis spätestens 20. Juli 2026, 18:00 Uhr, bei der Stadt Holzminden, Stadtwahlamt, Neue Straße 15, Zimmer 3, 37603 Holzminden, einzureichen.
Das entsprechende Formular ist auf Anforderung bei der Stadtwahlleitung erhältlich. Es steht auch unter https://www.holzminden.de/politik-verwaltung/politik/wahlen/formulare-vordrucke/ bereit.
Holzminden, den 21.05.2026
Die Stadtwahlleiterin
Christina Augustin