Verhalten bei einem Kampfmittelfund
Bei einem Kampfmittelfund hat der Schutz der Bevölkerung oberste Priorität. Bitte beachten Sie in jedem Fall die Anweisungen der zuständigen Behörden und Einsatzkräfte.
Sperrzone
Rund um den Fundort wird eine Sperrzone eingerichtet. In diesem Bereich kann es zu Straßensperrungen, Verkehrsbehinderungen und weiteren Einschränkungen kommen. Die Größe der Sperrzone wird von den Fachbehörden festgelegt.
Evakuierung
Ist eine Evakuierung erforderlich, müssen alle betroffenen Personen das Gebiet innerhalb der vorgegebenen Zeit verlassen. Bitte nehmen Sie nur die wichtigsten persönlichen Dinge mit, zum Beispiel Ausweisdokumente, notwendige Medikamente, Verpflegung und ggf. spezielle Nahrung wie Sondennahrung, ggf. Babynahrung und Windeln, Mobiltelefon mit Lagegerät und wettergerechte Kleidung.
Auf Anweisung kann es außerdem erforderlich sein, Fenster vor dem Verlassen des Gebäudes auf Kipp stehen zu lassen.
Sammelunterkunft
Für Personen, die während der Evakuierung nicht anderweitig unterkommen können, wird eine Sammelunterkunft eingerichtet. Dort erhalten Sie vorübergehend Aufenthalt sowie weitere Informationen zum Ablauf der Maßnahme. Der Standort wird rechtzeitig über die offiziellen Informationskanäle bekannt gegeben.
Wichtiger Hinweis
Das gesperrte Gebiet darf erst dann wieder betreten werden, wenn die zuständigen Behörden die Freigabe ausdrücklich erteilt haben.



