Sozialfonds der Stadt Holzminden
Zweck des Sozialfonds der Stadt Holzminden ist insbesondere die Unterstützung von Einzelpersonen und Maßnahmen sowie Dienstleistungen für Einzelpersonen oder Gruppen zum Ausgleich besonderer Härten im Bereich sozialer und materieller Benachteiligungen. Der Sozialfonds der Stadt Holzminden ergänzt im Einzelfall Leistungen anderer Sozialleistungsträger.
Mittel aus dem Sozialfonds der Stadt Holzminden sind grundsätzlich nachrangig, ersetzen keine generellen Leistungskürzungen in anderen Bereichen und gleichen auch keine Kürzungen durch Pauschalierungen dauerhaft aus. Eine gleichzeitige Beantragung für den gleichen Zweck für andere freiwillige Leistungen der Kirchen, der Wohlfahrtsverbände oder Stiftungen oder des Sozialfonds des Landkreises Holzminden sowie dem Familienplanungsfonds der Gleichstellungsbeauftragten schließt in der Regel eine Förderung durch den Sozialfonds der Stadt Holzminden aus. Unbenommen hiervon bleibt die Antragsstellung bei lediglich anteiliger Förderung oder nach Ablehnung der beantragten Förderung durch die eben benannten Institutionen. Die Hilfeleistung soll unbürokratisch erfolgen. Der Sozialfonds der Stadt Holzminden dient der kurzfristigen Überbrückung einer finanziellen Notlage und regt die Inanspruchnahme einer professionellen Hilfe an. Die Leistungen gehen an Empfänger nach dem SGB II, SGB VIII, SGB XII und AsyIBLG, sofern eine Regelung im Gesetz nicht vorgesehen ist. Auch Empfänger von Wohngeld oder Kinderzuschlag und andere bedürftige Menschen können diese freiwillige Leistung beziehen, sofern weiter kein gesetzlicher Anspruch besteht.
| Richtlinien des Sozialfonds (152 kB) |
