Städtebauförderung
Sanierungsgebiete „Altstadt-Wohnen Süd Holzminden“ und „Altstadt-Wohnen Nord Holzminden“
Die Stadt Holzminden wurde im Jahr 2021 in das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“ aufgenommen. Seit dem 17.08.2024 sind die Wohnquartiere „Altstadt-Wohnen Süd Holzminden“ und „Altstadt-Wohnen Nord Holzminden“ gemäß §§ 142, 143 BauGB förmlich als Sanierungsgebiete festgelegt.
Für die geplanten Maßnahmen wurden Fördermittel in Höhe von über 2 Millionen Euro bewilligt.
Die Umsetzung der geplanten Projekte – darunter Straßensanierungen, die Aufwertung von Frei- und Grünflächen, das Leerstandsmanagement sowie energetische Gebäudesanierungen – ist über einen Zeitraum von etwa zehn Jahren vorgesehen.
Das Sanierungsgebiet „Altstadt-Wohnen Nord Holzminden“ umfasst eine Fläche von rund 19.000 qm und wurde bis zum Programmjahr 2024 mit 534.000 Euro gefördert. Das Sanierungsgebiet „Altstadt-Wohnen Süd Holzminden“ erstreckt sich über etwa 24.000 qm und wurde bis einschließlich 2024 mit 766.500 Euro gefördert. Ab dem Jahr 2025 wird das Programm jährlich fortgeschrieben, mit neu bereitgestellten Mitteln aus der Städtebauförderung – voraussichtlich bis zum Jahr 2036.
Die Gestaltung des Stadtbildes und seine Wahrnehmung spielen eine zentrale Rolle für die nachhaltige städtebauliche Erneuerung. Die Aufwertung des öffentlichen Raums und die Gebäudemodernisierung stehen dabei in einem engen Zusammenhang. Die wenigen vorhandenen Freiräume im Gebiet sind bedeutende Orte für Aufenthalt, Kommunikation und Begegnung. Sie tragen zur Identitätsbildung sowie zum Wiedererkennungswert der Altstadt bei.
Öffentliche Maßnahmen:
Die Gesamtmaßnahmen in den Gebieten „Altstadt-Wohnen Süd“ und „Altstadt-Wohnen Nord“ beinhalten unterschiedliche Einzelmaßnahmen. Dazu zählen unter anderem öffentliche Projekte wie die Sanierung der Unterbachstraße und der Grabenstraße.
Private Maßnahmen:
Private Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten Unterstützung bei der Modernisierung und Instandsetzung ihrer Gebäude – entsprechend der Förderrichtlinie der Stadt Holzminden für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet „Altstadt-Wohnen Süd und Nord Holzminden“. Zuschüsse aus der Städtebauförderung können bei der Stadt Holzminden vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Ein entsprechender Antragsvordruck steht online zum Download bereit.
Darüber hinaus kann innerhalb des Sanierungsgebiets die erhöhte steuerliche Abschreibung nach § 7h EStG in Anspruch genommen werden. Voraussetzung für die Ausstellung einer entsprechenden Steuerbescheinigung ist der Abschluss eines Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrags mit der Stadt Holzminden.
Vor Beantragung von Zuschüssen oder bei Fragen zum Programm wenden Sie sich bitte per Mail an stadtplanung@holzminden.de oder telefonisch an 05531-959-275.

