Wahlhelfer FAQ
WAS IST EIN WAHLVORSTAND?
Ein Wahlvorstand ist ein eigenständiges Wahlorgan zur Durchführung der Wahl und zur Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk. Er besteht in der Regel aus acht ehrenamtlich tätigen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern und setzt sich zusammen aus Wahlvorsteher/ Wahlvorsteherin, stellv. Wahlvorsteher/ Wahlvorsteherin, Schriftführer/ Schriftführerin, mehreren Beisitzern/ Beisitzerinnen.
WAS MACHT EIN ALLGEMEINER WAHLVORSTAND?
Die Stimmabgabe im Wahllokal vor Ort wird durch allgemeine Wahlvorstände ermöglicht. Der Wahlvorstand überprüft die Wahlberechtigung der erschienenen Wählerinnen und Wähler, gibt die Stimmzettel aus und achtet darauf, dass diese geheim ausgefüllt und ordnungsgemäß in die Urne geworfen werden. Nach Ende der Wahlzeit zählt der Wahlvorstand die abgegebenen Stimmen in seinem Wahlbezirk aus.
WAS MACHT EIN BRIEFWAHLVORSTAND?
Alle roten Wahlbriefe werden in der Briefwahlzentrale gesammelt und auf die Briefwahlvorstände verteilt. Diese öffnen zunächst die Wahlbriefe ihres Bezirkes und überprüfen die darin enthaltenen Wahlscheine auf Gültigkeit. Anschließend werden die Stimmzettel aus den Umschlägen entnommen und, wie bei den allgemeinen Wahlvorständen auch, ausgezählt.
WIE WERDE ICH WAHLHELFERIN BZW. WAHLHELFER?
Grundsätzlich kann das Wahlamt jeden Wahlberechtigten in die Wahlhilfe berufen. Wir berufen unsere Wahlhelfenden aus einer Stichprobe des Wählerverzeichnisses, d.h. es kann zufällig jeden Wahlberechtigten treffen. Weiterhin setzen wir auf Freiwilligkeit, d.h. wenn Sie in der Wahlhilfe tätig werden möchten, sagen Sie es uns oder nutzen Sie unser Funktionspostfach wahl@holzminden.de. Wir freuen uns über jede Unterstützung.
WER KANN HELFEN?
Alle Personen, die für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sind, können helfen. Allerdings kann jede Person bei einer Wahl nur ein Wahlehrenamt ausüben. Personen, die selbst bei der jeweiligen Wahl antreten sowie die Vertrauenspersonen von Wahlvorschlägen dürfen kein Wahlehrenamt übernehmen.
WELCHE VORAUSSETZUNGEN MUSS ICH ERFÜLLEN?
Sie müssen nur wahlberechtigt sein! Eine bestimmte schulische oder berufliche Bildung wird nicht gefordert. Alles, was Sie wissen müssen, erfahren Sie im Falle einer Berufung von uns.
VERPFLICHTE ICH MICH, BEI JEDER KOMMENDEN WAHL ZU HELFEN?
Nein, wir fragen Sie vor jeder Wahl schriftlich, ob Sie dieses Mal mit dabei sind. Sie können dann jedes Mal selbst entscheiden.
WIE ERFAHRE ICH, OB ICH EINGESETZT WERDE?
Rechtzeitig vor dem Wahltag erhalten alle Wahlvorstandsmitglieder eine schriftliche Berufung, aus der auch hervorgeht, in welchem Wahlbezirk und in welcher Funktion sie eingesetzt sind. Falls Ausfälle nachzubesetzen sind, können einzelne Berufungen auch erst kurz vor der Wahl ausgesprochen werden.
WO WERDE ICH EINGESETZT?
Zunächst ist es unser Ziel, alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in ihrem eigenen Wahlbezirk oder zumindest in unmittelbarer Nähe dazu einzusetzen. Falls Sie uns einen Wunsch-Wahlbezirk angegeben haben, versuchen wir, diesen Wunsch zu berücksichtigen.
In einigen Fällen lässt sich aber unter Berücksichtigung der gemeldeten Freiwilligen und der zu besetzenden Funktionen ein Einsatz in einem anderen Wahlbezirk von Holzminden nicht vermeiden. Wir bitten insofern um Ihr Verständnis.
WIE ODER WO KANN ICH SELBST WÄHLEN?
Wenn Sie in Ihrem eigenen Wahlbezirk eingesetzt sind, können Sie auch als Mitglied des Wahlvorstandes natürlich dort Ihre Stimme abgeben. Ansonsten erlaubt es die Schichteinteilung im Rahmen ihrer Tätigkeit auch, das eigene Wahllokal aufzusuchen.
Sollte das nicht möglich sein, können Sie im Vorfeld Briefwahlunterlagen beantragen und per Briefwahl abstimmen.
IN WELCHER FUNKTION WERDE ICH EINGESETZT?
„Neulinge“ werden in der Regel zunächst als Beisitzerin oder Beisitzer eingesetzt. Später erfolgt gegebenenfalls ein Einsatz als Schriftführerin bzw. Schriftführer oder in den Vorsitz-Funktionen des Wahlvorstandes. Wünsche werden, wenn möglich, natürlich berücksichtigt.
WAS IST, WENN MIR KURZFRISTIG ETWAS DAZWISCHEN KOMMT?
Grundsätzlich ist das kein Problem. Wir bitten Sie aber, uns so schnell wie möglich von Ihrer Verhinderung zu unterrichten, damit wir Sie von Ihrer Verpflichtung entbinden und eine Ersatzperson berufen können.
WIE IST DER TAGESABLAUF AM WAHLTAG?
Die allgemeinen Wahlvorstände treffen sich in der Regel spätestens um 7:30 Uhr im Wahllokal, um Material und Unterlagen zu übernehmen und den Raum einzurichten. Von 8:00 bis 18:00 Uhr wird die Wahlberechtigung der Wählerinnen und Wähler überprüft, Stimmzettel ausgegeben und die Teilnahme an der Wahl im Wählerverzeichnis notiert. Dabei wird auf den ordentlichen Ablauf der Wahl geachtet. Anschließend werden die Stimmen direkt im Wahllokal ausgezählt. Zum Schluss verpackt der Wahlvorstand die Unterlagen und übergibt sie an die Beauftragten des Wahlamtes. Die Briefwahlvorstände treffen sich erst am Nachmittag und bereiten die Auszählung vor, die dann ebenfalls um 18:00 Uhr beginnt.
SCHICHTEINTEILUNG
In der Regel wird bis 18:00 Uhr in zwei „Schichten“ gearbeitet. Die Absprache der Schichten erfolgt im Vorfeld der Wahl durch das Wahlamt. An der Auszählung ab 18:00 Uhr nehmen dann wieder alle Wahlvorstandsmitglieder teil.
WIE LANGE DAUERT DIE TÄTIGKEIT AM WAHLTAG?
Ein fester Zeitpunkt kann hier nicht genannt werden. Grundsätzlich ist die Tätigkeit des Wahlvorstandes beendet, wenn alle Stimmen im Wahlbezirk ausgezählt sind, das Ergebnis festgestellt wurde und die Abschlussarbeiten erfolgt sind. Wann das ist, hängt u.a. von der Art der Wahl und der Wahlbeteiligung ab.
WAS PASSIERT AM ENDE DES TAGES?
Nachdem das Ergebnis festgestellt ist und die Abschlussarbeiten erledigt sind, ist die Aufgabe des Wahlvorstandes beendet. Nur der oder die Vorsitzende geben die gesamten Unterlagen bei einer Annahmestelle ab.
WIE WERDE ICH AUF DEN EINSATZ VORBEREITET?
Nach der Zusage auf das Berufungsschreiben werden rechtzeitig vor dem Wahltermin weitere Informationsmaterialien auf der Internetseite bereitgestellt, aus denen Sie alles Wichtige für den Wahltag entnehmen können. Außerdem bieten wir den eingesetzten Wahlhelferinnen und Wahlhelfern in den Funktionen der Vorsitzenden eines Wahlvorstandes und den Schriftführenden die Teilnahme an einer Schulung an.
WIRD MAN FÜR DIE HILFE BEZAHLT?
Für die ehrenamtliche Tätigkeit steht Ihnen eine Aufwandsentschädigung zu, die Sie im Nachgang zur Wahl auf ein Konto ihrer Wahl ausgezahlt bekommen. In Holzminden wird für die Hilfe bei einer Kommunalwahl als Wahlvorsteherin/Wahlvorsteher und Stellvertreterin/Stellvertreter ein Betrag i. H. v. 80 Euro, als Schriftführerin/Schriftführer und Stellvertreterin/Stellvertreter ein Betrag i. H. v. 65 Euro und als Beisitzerin/Beisitzer ein Betrag i. H. v. 50 Euro gewährt.
BIN ICH VERSICHERT?
Als Wahlhelferin oder Wahlhelfer sind Sie ehrenamtlich für die Stadt Holzminden tätig. Daher stehen Sie in dieser Zeit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das gilt auch für die direkten Wege hin und zurück sowie für die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung.
Diesen Versicherungsschutz müssen Sie nicht extra beantragen und auch nichts dafür bezahlen.
Sollte ein Unfall passieren, dann melden Sie diesen möglichst schnell dem Wahlamt. Wenn Sie durch einen Arzt behandelt werden, sagen Sie diesem, dass sich der Unfall während einer ehrenamtlichen Tätigkeit ereignet hat.
WAS MUSS ICH MITBRINGEN?
Alles, was Sie für Ihre Tätigkeit benötigen, wird Ihnen zur Verfügung gestellt. Sie müssen nur für die von Ihnen persönlich benötigten Dinge sorgen. Insbesondere empfehlen wir Ihnen, etwas zu trinken und essen mitzunehmen.
SIND WIR AM WAHLSONNTAG AUF UNS ALLEIN GESTELLT?
Nein, das Team des Wahlamtes steht den ganzen Tag bereit, um über eine eigens an diesem Tag dafür eingerichtete Hotline auftretende Fragen zu beantworten.